Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung zum PSI Forum am 14.+15.11.2024 in Braunlage erkennen Sie folgende Teilnahmebedingungen an:
1.Kosten
Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung beträgt 849 EUR pro Teilnehmer*in.
2. Stornierungsbedingungen
- Kostenfreie Stornierung:
- Stornierungen sind bis zu 8 Wochen vor Eventbeginn, also bis zum 19.09.2024, kostenfrei möglich.
- Stornierung mit 50% Gebühren:
- Bei einer Stornierung zwischen dem 20.09.2024 und dem 31.10.2024, also bis zu 2 Wochen vor Eventbeginn, werden 50% der Teilnahmegebühren in Höhe von 424,50 EUR fällig.
- Stornierung mit 100% Gebühren:
- Ab dem 31.10.2024, innerhalb von 2 Wochen vor Eventbeginn, ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen 100% der Teilnahmegebühren in Höhe von 849,00 EUR gezahlt werden.
3. Bild- und Videoaufnahmen
Während des PSI Forums können Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden, die für Dokumentations- und Marketingzwecke verwendet werden können. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen von Ihnen gemacht und veröffentlicht werden dürfen. Sollten Sie nicht auf den Aufnahmen erscheinen möchten, teilen Sie uns dies bitte vor Ort mit.
4. Änderungen und Absagen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen im Programmablauf, den Vorträgen oder Workshops vorzunehmen sowie die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen. In einem solchen Fall wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
5. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftreten, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters.
6. Kartellrechtshinweise
Mit der Anmeldung zum PSI Forum nehmen Sie folgende Kartellrechtshinweise zur Kenntnis:
Das EU-Kartellrecht untersagt Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Artikel 101 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Vergleichbare Bestimmungen finden sich in den nationalen Rechtsordnungen aller EU-Mitgliedstaaten (in Deutschland: § 1 GWB) und vieler weiterer Länder.
Beachten Sie:
Das Verbot abgestimmter Verhaltensweisen erfasst auch Koordinierungen, die auf einem unausgesprochenen Verständnis der Beteiligten beruhen. Es kann also auch ohne ausdrückliche Vereinbarung gegen das Kartellverbot verstoßen werden.
Eine verbotene Wettbewerbsbeschränkung liegt bereits vor, wenn eine Vereinbarung oder Verhaltensweise die für den Wettbewerb typische Unsicherheit über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsverhaltens mindert. Ein Beispiel wäre der Austausch wettbewerblich sensibler Informationen.
Für einen Verstoß ist es nicht erforderlich, dass sich die betreffende Vereinbarung oder Verhaltensweise tatsächlich auf den Wettbewerb auswirkt. Es genügt bereits, dass die Unternehmen mit ihrem Verhalten solche Wirkungen bezwecken.
Verstöße gegen kartellrechtliche Vorschriften können hohe Bußgelder gegen die beteiligten Unternehmen und die unmittelbar handelnden Personen nach sich ziehen. In einigen Rechtsordnungen werden Kartellrechtsverstöße sogar mit Freiheitsstrafen geahndet. Darüber hinaus sind kartellrechtswidrige Vereinbarungen in Verträgen zivilrechtlich unwirksam, was zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen führen kann.