Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung zum PSI Forum am 05.–07.11.2025 in Braunlage erkennen Sie folgende
Teilnahmebedingungen an:
1.Kosten
Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung beträgt 1.049 EUR pro Teilnehmer*in.
Die Kosten für Übernachtungen sind nicht im Ticketpreis enthalten und werden gesondert berechnet – abhängig von Ihrer Hotelwahl (THE HEARTS oder AHORN Hotel).
2. Stornierungsbedingungen
- Kostenfreie Stornierung:
- Stornierungen sind bis zu 8 Wochen vor Eventbeginn, also bis zum 10.09.2025, kostenfrei
- möglich.
- Stornierung mit 50% Gebühren:
- Bei einer Stornierung zwischen dem 11.09.2025 und dem 22.10.2025, also bis zu 2 Wochen vor Eventbeginn, werden 50% der Teilnahmegebühr (524,50EUR) fällig.
- Zzgl. 50% der jeweils gebuchten Hotelkosten.
- Stornierung mit 100% Gebühren:
- Ab dem 23.10.2025, also innerhalb der letzten 2 Wochen vor Eventbeginn, ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. In diesem Fall werden 100% der Teilnahmegebühr (1.049,00EUR) sowie 100% der jeweils gebuchten Hotelkosten fällig.
3. Bild- und Videoaufnahmen
Während des PSI Forums können Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden, die für Dokumentations- und Marketingzwecke verwendet werden. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen von Ihnen gemacht und veröffentlicht werden dürfen. Sollten Sie nicht auf Bildmaterial erscheinen wollen, teilen Sie uns dies bitte vor Ort beim Event-Team mit.
4. Änderungen und Absagen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen im Programmablauf, den Vorträgen oder Workshops vorzunehmen sowie die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen. In einem solchen Fall wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftreten – sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters beruhen.
6. Kartellrechtshinweise
Mit der Anmeldung zum PSI Forum nehmen Sie folgende Hinweise zum Kartellrecht zur
Kenntnis:
Das EU-Kartellrecht untersagt Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Art. 101 Abs. 1 AEUV).
Vergleichbare Regelungen bestehen im nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten (z.B. § 1 GWB in Deutschland).
Bitte beachten Sie:
Auch unausgesprochene Verständigungen können unter das Kartellverbot fallen. Schon der Austausch von wettbewerblich sensiblen Informationen – etwa zu Preisen, Margen oder Personalplanung – kann als verbotene Wettbewerbsbeschränkung gewertet werden.
Ein tatsächlicher Markteinfluss ist nicht erforderlich – bereits die Absicht oder Möglichkeit zur Wettbewerbsbeschränkung genügt.
Verstöße gegen das Kartellrecht können hohe Bußgelder und zivilrechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen, in einigen Ländern auch strafrechtlich verfolgt werden.